Schutz bis ins kleinste Detail.

Unsere Tarifvarianten / Leistungen.

Wir hoffen, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug immer sicher und unfallfrei unterwegs sind. Wenn doch mal etwas passiert, ist die Flottenversicherung sofort für Sie da. Hier unsere wichtigsten Leistungen im Überblick:

Neuwertentschädigung

Für Pkw bei Totalschaden innerhalb der ersten 18 Monate nach Erstzulassung; bei Totaldiebstahl innerhalb der ersten 12 Monate.

Glasschäden

Verzicht auf die vereinbarte Selbstbeteiligung bei Glasschäden in der Kaskoversicherung, wenn statt Austausch eine Reparatur vorgenommen wird.

Fahrzeugzubehörteile

Zuschlagsfreie Mitversicherung aller fest eingebauten Info- und Unterhaltungssysteme ohne Entschädigungsobergrenze bei Pkw (z.B. CD-Player, Navigationssystem).

Tierkollision

Schäden am Fahrzeug durch Zusammenstoß mit Tieren jeder Art.

Marder oder andere Tierarten

Schäden durch Marder oder andere Tierarten (ausgenommen Haus- und Nutztiere) sind inkl. eventueller Folgeschäden bis zu 3.000,– € versichert.

Grobe Fahrlässigkeit

In Voll- und Teilkasko Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit (Ausnahme: z. B. Alkohol, Drogen, Ermöglichung eines Diebstahls).

Schlüsselersatz

Ersatz der Kosten bei Schlüsseldiebstahl für Pkw-Schlüssel einschließlich der zugehörigen Schlösser bis maximal 500,– €.

 

 

Je nach Fuhrparkgröße bieten wir Ihnen folgende Tarifvarianten an:

Unternehmen mit ≤ 3 Fahrzeugen:

Einzeltarifierung mit Fixprämien

oder

Einzeltarifierung mit Hinterlegung von vorhandenen Schadensfreiheitsrabatten

Unternehmen mit 3-9 Fahrzeugen

Tarifierung mit Fixprämien

oder

Einstufung anhand vorhandener Schadenfreiheitsklassen: Zusätzlich Vergabe von Sondereinstufungen möglich – bis hin zur optimalen SF-Klasse 22/ 23 (30%)!

Unternehmen mit > 9 Fahrzeugen

Einheitlicher Beitragssatz für den gesamten Fuhrpark (einschl. Anhänger)

Als Berechnungsgrundlage für Ihre Fahrzeuge benötigen wir lediglich Kopien der Fahrzeugscheine sowie die aktuelle Einstufung Ihrer Fahrzeuge. Bei größeren Fuhrparks ist neben einer Fahrzeugaufstellung eine sog. Schadenrenta (Gegenüberstellung von Prämien- und Schadenzahlungen) der letzten 3 Jahre notwendig.

 

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